AI Act 2026: KI-Inhalte, Deepfakes und KI-Texte richtig kennzeichnen
Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder, Videos, Audios oder Texte veröffentlicht, muss sie kennzeichnen - sonst drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro. Ein Überblick über Artikel 50, die betroffenen Inhalte, die Ausnahmen und die konkreten Anforderungen.
Das betrifft jeden, der KI-Systeme einsetzt, um Inhalte für die Öffentlichkeit zu erzeugen. Wer einen Newsletter von seiner KI texten lässt, Produktbilder generiert oder ein KI-Tool auf der Website einbindet, sollte die neuen Regeln kennen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Was kennzeichnungspflichtig wird
Artikel 50 unterscheidet vier Transparenzpflichten. Zwei davon treffen den typischen Website- und Shop-Betreiber besonders: Deepfakes und KI-Texte. Als Deepfakes gelten KI-generierte oder wesentlich manipulierte Bild-, Video- oder Audioinhalte, die realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und realistisch wirken. Sie müssen offengelegt werden. Bei KI-Texten gilt: Texte, die mittels KI erzeugt oder manipuliert wurden und der Information der Öffentlichkeit dienen, sind kennzeichnungspflichtig - sofern keine redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
Anbieter und Betreiber - wer ist in der Pflicht?
Die Verordnung trennt zwei Rollen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung nutzen - also die meisten Unternehmen. Sie müssen Deepfakes und KI-Texte kennzeichnen. Anbieter sind diejenigen, die ein KI-System unter eigenem Namen bereitstellen. Sie tragen zusätzliche Pflichten: Eine direkte KI-Interaktion (etwa ein Chatbot) muss für die Nutzer erkennbar sein, und synthetisch erzeugte Inhalte müssen bereits maschinenlesbar gekennzeichnet werden, beispielsweise per Wasserzeichen oder Metadaten.
Wie die Kennzeichnung aussehen muss
Die Kennzeichnung muss klar, sichtbar, verständlich und barrierefrei sein und bereits beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar werden. Versteckte Hinweise - etwa tief in den Metadaten oder erst nach mehreren Klicks - genügen nicht. Geeignete Formulierungen sind schlicht "KI-generiert" oder "Mit KI erstellt". Technisch empfiehlt sich eine doppelte Kennzeichnung: ein maschinenlesbares Wasserzeichen kombiniert mit einem für Menschen lesbaren Begleittext.
Ausnahmen - eng, aber vorhanden
Nicht jede KI-Nutzung löst eine Kennzeichnungspflicht aus. Ausgenommen sind die rein private, nicht-berufliche Nutzung sowie Texte, die einer echten redaktionellen Kontrolle unterliegen - hier trägt ein Mensch die Verantwortung für die Veröffentlichung. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken gilt eine abgeschwächte Kennzeichnungspflicht. Auch KI-Systeme mit lediglich unterstützender Funktion (etwa eine Rechtschreibkorrektur) fallen nicht unter die Pflicht. Entscheidend ist also, ob die KI den Inhalt substanziell erzeugt oder nur am Rand assistiert.
Die Ausnahme "redaktionelle Kontrolle" - was wirklich zählt
Gerade bei KI-Texten ist die redaktionelle Kontrolle die praktisch wichtigste Ausnahme - aber sie ist an strenge Bedingungen geknüpft. Die Kennzeichnungspflicht entfällt nur, wenn beides zusammenkommt: Erstens hat eine echte menschliche, inhaltliche Kontrolle stattgefunden. Zweitens übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Text. Wer das ist, sollte erkennbar sein - etwa über das Impressum oder eine Autorenangabe.
Gefordert ist eine substanzielle inhaltliche Prüfung: auf Richtigkeit, Vollständigkeit und die Vermeidung von Irreführungen. Eine bloße Plausibilitätsprüfung oder eine rein formale Durchsicht reicht ausdrücklich nicht aus. Ebenso wenig genügen ein automatisiertes Gegenlesen ohne echte inhaltliche Befassung oder eine Freigabe per Klick, ohne den Inhalt wirklich geprüft zu haben. Maßstab ist also nicht, dass überhaupt jemand "drübergeschaut" hat, sondern dass der Text inhaltlich verantwortet wird - so wie es im klassischen Redaktionsprozess der Fall ist.
Was bei Verstößen droht
Was Sie jetzt tun sollten
Verschaffen Sie sich bis zum Sommer einen Überblick: Wo setzt Ihr Unternehmen KI ein, um öffentlich sichtbare Inhalte zu erzeugen - in Blog, Newsletter, Produktbeschreibungen, Bildmaterial oder auf Social Media? Legen Sie fest, welche dieser Inhalte unter die Pflicht fallen, und etablieren Sie einen einheitlichen Kennzeichnungs-Standard. Wer KI im Webprojekt strukturiert nutzt, kann die Kennzeichnung direkt in die Workflows und das CMS einbauen, statt sie später manuell nachzupflegen.
Eine ausführliche Darstellung der Pflichten - inklusive konkreter Formulierungsbeispiele und rechtlicher Einordnung - bietet der Ratgeber "Praktischer Ratgeber zum AI Act 2026" auf datenschutz-generator.de. Dieser Beitrag fasst die Kernaussagen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Kennzeichnung sauber in Ihre Website oder Ihren Shop integrieren, helfe ich Ihnen gerne bei der technischen Umsetzung.
